Struktur des KIT

Gemäß § 3 Abs. 2 des KIT-Gesetzes ist für das KIT der Erlass einer Gemeinsamen Satzung nach Maßgabe des KIT-Gesetzes vorgesehen. Die „Gemeinsame Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)“ ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Sie besteht aus sieben Teilen und regelt die Struktur des KIT. In der Satzung sind Aufbau, Organisation, Einrichtungen sowie Berufungsverfahren und Ehrungen beschrieben.

Dem Organigramm der Aufbauorganisation des KIT und der KIT-Wissenschaftsorganisation können Sie im Überblick wichtige Details zur Struktur des KIT entnehmen.

 

Zentrale Organe des KIT

Zu den zentralen Organen des KIT gehören neben dem Präsidium der Aufsichtsrat und der KIT-Senat.

 

Präsidium

Der Vorstand leitet das KIT kollegial nach dem Ressortprinzip und führt die Bezeichnung „Präsidium“. Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten des KIT zuständig, für die im KIT-Gesetz oder in der Gemeinsamen Satzung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist, u. a. auch für die Planung der strukturellen und infrastrukturellen Entwicklung des KIT. Das Präsidium hat sechs hauptamtliche Mitglieder und setzt sich zusammen aus dem Vorstandsvorsitzenden (Präsident), einem Vizepräsidenten für Forschung, einem Vizepräsidenten für Lehre und akademische Angelegenheiten, einer Vizepräsidentin für Personal und Recht, einem Vizepräsidenten für Wirtschaft und Finanzen sowie einem Vizepräsidenten für Innovation und Internationales.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat trägt die Verantwortung für die Entwicklung des KIT und beaufsichtigt die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Präsidiums. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder, die Beschlussfassung des Struktur- und Entwicklungsplans sowie die Planung der baulichen Entwicklung.

 

KIT-Senat

Der KIT-Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, einer dezentralen Gliederung im Großforschungsbereich oder den KIT-Fakultäten zugewiesen sind. Der KIT-Senat ist insbesondere zuständig für die Bestätigung der Wahl der hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder und für die Stellungnahme zum Struktur- und Entwicklungsplan. Ihm gehören neben dem Präsidium jeweils eine Vertretung von Chancengleichheit und Personalrat, die Bereichsleiterin und die Bereichsleiter, jeweils 25 Vertreterinnen und Vertreter des Großforschungs- und des Universitätsbereichs sowie zwei weitere Studierende als ständige Gäste an.

 

Bereiche des KIT

Die Bereiche des KIT sind disziplinär geordnet und bündeln Forschung, Lehre und Innovation der ihnen zugeordneten Institute, KIT-Fakultäten und Helmholtz-Programme. Den Kern der fünf Bereiche bilden die Institute des KIT, in denen Forschung, Lehre und Innovation stattfindet. In den KIT-Fakultäten organisieren die Bereiche die universitäre Lehre, in den Helmholtz-Programmen die programmorientierte Forschung. Die wissenschaftlichen Disziplinen des KIT verteilen sich auf fünf Bereiche.

Jeder Bereich hat eine hauptamtliche Bereichsleiterin bzw. einen hauptamtlichen Bereichsleiter, die bzw. der von einem Bereichsrat unterstützt wird. Die Bereichsleiterin bzw. der Bereichsleiter wird auf Vorschlag einer Findungskommission vom Bereichsrat im Einvernehmen mit dem Präsidium für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihr bzw. ihm obliegen neben dem Vorsitz im Bereichsrat unter anderem die interne Vertretung des Bereichs, insbesondere gegenüber dem Präsidium, sowie die externe Vertretung insbesondere in Gremien der Helmholtz-Gemeinschaft.

 

KIT-Fakultäten und Programme

Am KIT finden Studium, Lehre und akademische Angelegenheiten an elf KIT-Fakultäten statt. Die KIT-Dekaninnen und -Dekane berichten dazu dem Vizepräsidenten für Lehre und akademische Angelegenheiten.

Die universitäre sowie programmorientierte Forschung findet in den Instituten der einzelnen Bereiche statt. Einen Überblick über die Institute am KIT erhalten Sie hier.  

Derzeit acht KIT-Zentren koordinieren bereichsübergreifende Forschungs- und Innovationsthemen und fördern das interdisziplinäre Zusammenarbeiten am KIT.

In der aktuellen Förderperiode (POF III, 2015 - 2019, weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier) beteiligt sich das KIT an 13 Forschungsprogrammen in den vier Forschungsbereichen „Energie“, „Erde um Umwelt“, „Schlüsseltechnologien“ und „Materie“ der Helmholtz-Gemeinschaft und betreibt weiterhin drei Forschungsgroßgeräte.

Forschungsstrukturen

Die universitäre sowie programmorientierte Forschung findet in den Instituten der einzelnen Bereiche statt. Einen Überblick über die Institute am KIT erhalten Sie hier.  

Derzeit acht KIT-Zentren koordinieren bereichsübergreifende Forschungs- und Innovationsthemen und fördern das interdisziplinäre Zusammenarbeiten am KIT.

In der aktuellen Förderperiode (POF III, 2015 - 2019, weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier) beteiligt sich das KIT an 13 Forschungsprogrammen in den vier Forschungsbereichen „Energie“, „Erde um Umwelt“, „Schlüsseltechnologien“ und „Materie“ der Helmholtz-Gemeinschaft und betreibt weiterhin drei Forschungsgroßgeräte.