Außenwirtschaftsrecht

Zur Sicherung des Friedens hat sich die Bundesrepublik Deutschland international zur Verhinderung der Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen sowie der unkontrollierten Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter verpflichtet. Die Kontrolle sensibler Güter, einschließlich Technologie und Software, bildet einen wichtigen Bestandteil dieser Nichtverbreitungsstrategie.

Da sensitives Technologiewissen auch in deutschen Forschungseinrichtungen und Hochschulen vorhanden ist, sind auch diese Bereiche Adressaten außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungspflichten. Im akademischen Bereich können Genehmigungspflichten z. B. bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten ins Ausland oder auch bei Veröffentlichungen und Dienstreisen bestehen. Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Kontrollvorschriften für Dual-Use- und Rüstungsgüter.

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