Drehgenehmigungen

Genehmigungen für Foto- und Filmaufnahmen erteilt SEK-Gesamtkommunikation. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage per E-Mail an presse∂kit.edu.

Hinweis für Aufnahmen mit Drohnen

Bitte beachten Sie, dass für Flüge mit Drohnen die Bestimmungen der Luftverkehrsordnung einzuhalten sind und am Campus Nord zusätzlich eine Fluggenehmigung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung erforderlich ist. Auch Anfragen dazu bitte frühzeitig an presse∂kit.edu

Hinweis zur Hausordnung des KIT – Handreichung zu häufigsten Fragen

Die Hausordnung des KIT regelt unter anderem, dass für Foto- und Filmaufnahmen auf dem Campus eine besondere Genehmigung erforderlich ist. Das hat vor allem datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Gründe: Personen dürfen nicht ohne vorheriges Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden, auch an Aufnahmen bestimmter Gebäude oder Gegenstände können Rechte hängen. Die häufigsten Fragen zu dieser Regelung beantwortet eine ergänzende Handreichung. Demnach besteht eine solche Genehmigungspflicht nicht bei Aufnahmen, bei denen die genannten Aspekte klar ausgeschlossen werden können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Selfies
  • Aufnahmen, bei denen die Panoramafreiheit greift (z. B. Außenaufnahmen von öffentlichen Straßen und Plätzen aus)
  • Aufnahmen von Gegenständen, die unwesentliches Beiwerk darstellen
  • Aufnahmen, die keine Gebäude des KIT oder sonstige schützenswerte Motive beinhalten
  • Aufnahmen, bei denen das Einverständnis dargestellter Personen vorliegt