KIT-PLUS-Verfahren

Die einzelnen Qualitätssicherungselemente des KIT werden im KIT-PLUS-Verfahren (Programmevaluation Lehre und Studium) zu einer differenzierten Qualitätsanalyse auf Ebene der Studiengänge zusammengeführt.

Das KIT-PLUS-Verfahren basiert auf einem Qualitätsregelkreis, in dessen Rahmen die einzelnen Studiengänge des KIT systematisch und kontinuierlich analysiert und überprüft werden. Alle Bachelor- und Masterstudiengänge des KIT durchlaufen das KIT-PLUS-Verfahren (Konzept- sowie Reakkreditierung). 
 
Grundlage hierfür sind beispielweise die Vorgaben durch die Kultusministerkonferenz  (KMK) oder die Studienakkreditierungsverordnung (StAkkrVO). Ergänzt werden diese externen Rahmenbedingungen durch die Leitlinien des Eckpunktepapiers des Karlsruher Institut für Technologie.


Der Ablauf des KIT-PLUS-Verfahrens gestaltet sich wie folgt:   

 

Die durch die KIT-Fakultät eingereichten Unterlagen sowie die externen Gutachten werden der vom KIT-Senat eingesetzten KIT-PLUS-Kommission (KPK) vorgelegt. Die KIT-PLUS-Kommission prüft sämtliche Unterlagen im Lichte der Vorgaben der StAkkrVO und formuliert gegebenenfalls Auflagen und/oder Empfehlungen. 
 
Das Ergebnisprotokoll der KIT-PLUS-Kommission liefert die Grundlage für das DialogPLUS-Gespräch. Das DialogPLUS-Gespräch ist ein  Weiterentwicklungsgespräch zwischen einem Mitglied des Präsidiums, mandatierten Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen KIT-Fakultät und einem professoralen Mitglied der KIT-PLUS-Kommission. Unter Verwendung des im DialogPLUS-Gespräch erstellten Protokolls wird ein Akkreditierungsbericht für den Studiengang erstellt. 
 
Auf Grundlage des Akkreditierungsberichts beschließt das Präsidium über die Akkreditierung eines Studienganges. Im Falle einer positiven Entscheidung ist ein Studiengang intern akkreditiert. Konzeptakkreditierungen werden in der Regel für fünf Jahre, Reakkreditierungen für acht Jahre ausgesprochen. Die KIT-Fakultät erhält eine Akkreditierungsurkunde für den Studiengang. Bezüglich der Akkreditierungsentscheidung des Präsidiums besteht eine doppelte Einspruchsmöglichkeit aus der Wissenschaft, da sowohl die KIT-PLUS-Kommission als auch die KIT-Fakultäten Einspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums einlegen können. In diesem Fall ist ein Schiedsverfahren vorgesehen. 
 
Sollten Auflagen ausgesprochen werden, sind diese innerhalb eines Jahres von der KIT-Fakultät zu erfüllen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Auflagenerfüllung kommen, wird ein Anhörungsverfahren eingeleitet.


Im Rahmen des KIT-Plus-Verfahrens arbeiten verschieden Akteurinnen und Akteure eng zusammen:  

Weitere Informationen zu den verschiedenen Themen rund um das KIT-PLUS-Verfahren finden Sie auf dem internen QM-SharePoint (nur innerhalb des KIT-Netzes verfügbar) sowie im Qualitätsmanagementhandbuch des KIT (aktuell in Überarbeitung).