Plakatierungen am Campus Süd

Für Aushänge an den Litfaßsäulen auf dem Campus Süd gilt die Plakatierungsordnung (Stand Juli 2025) 

Einrichtungen des KIT, Fachschaften und beim AStA-registrierte Hochschulgruppen (so wie weitere Gruppen gem. §3 der Plakatierungsordnung) dürfen unter Beachtung der Plakatierungsordnung ohne besondere Genehmigung aushängen.

Hinweise zum Vorgehen 

Hinweis: Aushänge von KIT-externen Einrichtungen und Veranstaltern sind nicht gestattet.

Übersicht über die Standorte der Plakatsäulen am Campus Süd 

Bitte beachten:

  • Nur mit Kleister plakatieren (kein Gaffa/Tesa!)
  • Maximalgröße DIN A2 je Plakat
  • Nur ein Plakat je Säule
  • Jedes Plakat mit Aushangbeginn und Verantwortlichem versehen
  • Plakate dürfen maximal vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgehängt werden
  • Keine aktuellen genehmigten Plakate überkleben
  • Plakatieren dürfen:
    • bei der Verfassten Studierendenschaft registrierte Hochschulgruppen
    • Gruppen des Studentischen Kulturzentrums
    • Gremien, Arbeitskreise und Vereine der Verfassten Studierendenschaft
    • Organe, Gremien und Einrichtungen des KIT