Plakatierungen am Campus Süd
Für Aushänge an den Litfaßsäulen auf dem Campus Süd gilt die Plakatierungsordnung (Stand Juli 2025)
Einrichtungen des KIT, Fachschaften und beim AStA-registrierte Hochschulgruppen (so wie weitere Gruppen gem. §3 der Plakatierungsordnung) dürfen unter Beachtung der Plakatierungsordnung ohne besondere Genehmigung aushängen.
Hinweis: Aushänge von KIT-externen Einrichtungen und Veranstaltern sind nicht gestattet.
Übersicht über die Standorte der Plakatsäulen am Campus Süd
Bitte beachten:
- Nur mit Kleister plakatieren (kein Gaffa/Tesa!)
- Maximalgröße DIN A2 je Plakat
- Nur ein Plakat je Säule
- Jedes Plakat mit Aushangbeginn und Verantwortlichem versehen
- Plakate dürfen maximal vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgehängt werden
- Keine aktuellen genehmigten Plakate überkleben
- Plakatieren dürfen:
- bei der Verfassten Studierendenschaft registrierte Hochschulgruppen
- Gruppen des Studentischen Kulturzentrums
- Gremien, Arbeitskreise und Vereine der Verfassten Studierendenschaft
- Organe, Gremien und Einrichtungen des KIT