Plakatierungen am Campus Süd

Für Aushänge an den Plakatsäulen des Campus Süd gilt die Plakatierungsordnung (Stand Mai 2003).

Einrichtungen des KIT, Fachschaften und beim AStA-registrierte Hochschulgruppen dürfen unter Beachtung der Plakatierungsordnung ohne besondere Genehmigung aushängen. Hinweise zum Vorgehen finden Sie hier.

KIT-externe Veranstalter dürfen ausschließlich nach Genehmigung durch STS-ZM plakatieren. Bitte schicken Sie dazu vorab das Plakat an zentralesmarketing∂sts.kit.edu. Die Genehmigung erfolgt mittels Stempel auf den Plakaten. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. 

Eine Übersicht über die Standorte der Plakatsäulen am Campus Süd finden Sie hier (pdf).

Bitte beachten:
Nur mit Kleister plakatieren (kein Gaffa/Tesa)
Nur ein Plakat je Säule
Jedes Plakat mit Datum/Verantwortlichem versehen
Keine aktuellen genehmigten Plakate überkleben
Genehmigte Plakate sind: von anerkannten (!) Hochschulgruppen, Gremien und Arbeitskreisen der Studierendenschaft, von Einrichtungen des KIT oder Plakate, die einen Stempel des KIT aufweisen
Maximalgröße DIN A1 je Plakat