Verwendung der Qualitätssicherungsmittel 2015/16

Für das Jahr 2015/16 rechnet das KIT mit rd. 12,65 Mio. € Einnahmen aus Qualitätssicherungsmitteln. Diese wurden auf Vorschlag der Senatskommission zur Verteilung der Qualitätssicherungsmittel zu 57% für Maßnahmen in den KIT-Fakultäten und zu 43% für fakultätsübergreifende/zentrale Maßnahmen aufgeteilt. Die Mittel für die KIT-Fakultäten wurden entsprechend dem Schlüssel "Dienstleistungsverflechtung" verteilt. Dieser Schlüssel erfasst einerseits die Anzahl der Studierenden in einem Studiengang und andererseits die Lehrverflechtung zwischen den Fakultäten. Dieser Schlüssel wird zur plausiblen Abbildung des Lehraufwandes verwendet.

Die Senatskommission hat einen Vorschlag für die Verwendung der zentralen Qualitätssicherungsmittel für fakultätsübergreifende Maßnahmen erarbeitet, der vom Präsidium beschlossen wurde. Das Einvernehmen zur Verwendung der Qualitätssicherungsmittel in den KIT-Fakultäten erfolgte mit den jeweiligen Fachschaftsvertretungen. Vorgabe war hier, dass mindestens 30% der Qualitätssicherungsmittel für Tutorien verwendet werden müssen.

 

Verteilung der Qualitätssicherungsmittel auf die KIT-Fakultäten und das HoC/ZAK 2015/16

Verwendung der Qualitätssicherungsmittel in den KIT-Fakultäten und im HoC/ZAK 2015/16

Verwendung der zentralen Qualitätssicherungsmittel 2015/16