Verwendung der Studiengebühren 2011/12

Das grundlegende Verteilungsmodell, nachdem ca. 57% der Studiengebühren an die Fakultäten verteilt werden und ca. 43% für fakultätsübergreifende Aufgaben verwendet werden, wurde unverändert fortgeführt. Die beratende Senatskommission hat einen Beschlussvorschlag für die Verwendung von Studiengebühren für fakultätsübergreifende Aufgaben erarbeitet, der vom Präsidium beschlossen wurde. Der Senat hat den Beschluss befürwortet.

Für den Zeitraum 2011/12 wurden Studiengebühren in Höhe von 11,5 Mio. € verplant.

Von der Gesamtsumme von 11,5 Mio. € entfielen 6,53 Mio. € auf die Fakultäten und 4,98 Mio. € auf fakultätsübergreifende Aufgaben. Die Mittel für die Fakultäten wurden gemäß dem Indikator "Dienstleistungsmodifizierte Studierende" verteilt. Die dienstleistungsmodifizierten Studierendenzahlen berücksichtigen die Lehrim- und -exporte der einzelnen Lehreinheiten und bilden den Aufwand für die Lehre dar. Daher werden sie als Indikator für die aufwandsgerechte Verteilung der Studiengebühren verwendet.

Die Fakultäten schlossen mit dem Präsidium Zielvereinbarungen über die Verwendung der Mittel. Neben den Mitteln für die Zielvereinbarungen erhalten die Fakultäten erneut insgesamt 2 Mio. € für Tutorien und Exkursionen, verteilt nach dem Indikator dienstleistungsmodifizierte Studierende im 1.-4. Fachsemester.

 

Verteilung der Studiengebühren auf die Fakultäten und das HoC 2011/12

Verwendung der Studiengebühren in den Fakultäten/im HoC 2011/12

Verwendung der zentralen Studiengebühren 2011/12