Verwendung der Studiengebühren 2008/09

 

In den Senatssitzungen am 21.1.2008 und 11.2.2008 wurde das grundlegende Verteilungsmodell für die Studiengebühren (Sommersemester 2008 und Wintersemester 2008/09) diskutiert. Für fakultätsübergreifende Aufgaben wurde gebeten, der beratenden Senatkommission konkrete Vorschläge für die Verwendung vorzustellen.

Daraufhin hat die beratende Kommission des Senates eine Empfehlung zur Verwendung der Studiengebühren für fakultätsübergreifende Aufgaben 2008/09 erarbeitet. Die Empfehlung wurde im Senat am 21.4.2008 vorgestellt und geringfügig geändert im Rektorat am 23.4.2008 beschlossen. Das Verteilungsmodell beinhaltet eine Aufteilung der erwarteten Einnahmen zu 43% für fakultätsübergreifende Aufgaben und zu 57% auf die Fakultäten. Die Mittel auf die Fakultäten werden nach dem Indikator dienstleistungsmodifizierte Studierende verteilt. Der Fächergewichtungsfaktor ist 2008/09 entfallen.

Die Fakultäten schließen zur Verwendung der Studiengebühren wie im Vorjahr Zielvereinbarungen mit der Hochschulleitung. Zudem erhalten die Fakultäten wie im Vorjahr insgesamt 2 Mio. Euro für Tutorien/Exkursionsmittel nach dem differenzierten Indikator dienstleistungsmodifizierte Studierende 1.-4. Fachsemester.

 

 


Folgende Verteilung  der Studiengebühren ergab sich: