Jörn Müller-Quade: Überwachung verschlüsselter Nachrichten würde Grundrechte verletzen

  • Datum: 17.11.2020
  • Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    infolge der jüngsten islamistischen Terrorwelle ist die Diskussion über Pläne wieder aufgeflammt, die Verschlüsselung von Computer- und Handydaten sowie beliebten Messenger-Diensten wie Signal, Threema oder WhatsApp so zu schwächen, dass Sicherheitsbehörden sich leichter Zugriff verschaffen und Kommunikation mitlesen könnten. „Eine ganz schlechte Idee!“, findet Jörn Müller-Quade, Professor für Kryptographie und Sicherheit am KIT.

     

    Denn anders als bei der heute gängigen Praxis, dass Polizei oder Geheimdienste auf richterliche Anordnung hin Wohnungen von Verdächtigen verwanzen oder deren Telefongespräche abhören können, würden Maßnahmen, verschlüsselte Kommunikation durch eingebaute Hintertüren in der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überwachbar zu machen, weit über das Ziel hinaus schießen: „Das wäre dann so, als würde einem Dieb nicht nur die Türe offenstehen, die er gerade aufgebrochen hat, sondern Abermillionen von Türen – mit einem einzigen Einbruchsversuch“, warnt der Experte für Cybersicherheit. „Ich sehe hier eine massive Grundrechtsverletzung.“

     

    Jede Maßnahme, die für die Überwachung verwendet werde, dürfe daher keinesfalls skalieren, also ein derart enormes Ausweitungspotenzial haben, fordert Müller-Quade. Gerade das sei bei den gegenwärtigen Ideen, wie etwa einen Generalschlüssel für die Verschlüsselung bei den Behörden zu hinterlegen, aber der Fall. „Schlimmstenfalls würde dieser Schlüssel auch ausländischen Geheimdiensten zur Verfügung stehen oder gar Schurkenstaaten oder Verbrechern in die Hände fallen.“ Die Lösung: Um Massenüberwachung zu verhindern, müsse folglich jede einzelne Überwachung Aufwand generieren. „Wie beim physischen Wohnungseinbruch.“ Laut Müller-Quade müsse idealerweise eine physische Interaktion mit dem zu überwachenden Gerät für die Überwachung nötig sein. „Vorstellbar wäre, dass man beispielsweise ein Siegel im Innern des Geräts aufbrechen muss, um es abzuhören oder auszulesen.“ 

     

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    Monika Landgraf

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