Ablauf von Berufungsverfahren
Die Verantwortung für die Berufungsverfahren liegt beim Präsidenten des KIT. Das Berufungsverfahren wird von Beginn an von SEK-Berufungen koordiniert und betreut. Dies beinhaltet neben der Vorbereitung und Begleitung des zentralen Gremiendurchlaufs und der Qualitätssicherung des gesamten Berufungsverfahrens im Detail:
- Professurenplanung im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans
- Vor- und Nachbereitung von Berufungs- und Bleibeverhandlungen
- Bearbeitung von rechtlichen Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Berufungsverfahren
- Beratung von Berufungskommissionen
- Koordination der Evaluation von W1-Professuren
- Organisation und Dokumentation der Gespräche zur Verlängerung von Ausstattungen.
Die detaillieren Prozessschritte und Verantwortlichkeiten finden Sie in den „Leitlinien zur Durchführung von Berufungsverfahren zur Besetzung von W 2-/W 3-Professuren und leitenden Wissenschaftsstellen“ festgelegt. Diese finden Sie ebenso wie die zugehörigen Formulare und „Hinweise zur Evaluation von W1-Professuren“ in unserem Download-Bereich (Intranet).
Downloadbereich (nur Intranet)
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